Mit einem Klick aufgeteilt – egal ob für 2 oder 20 Personen.
In Deutschland gilt Trinkgeld als freiwillige Anerkennung für guten Service. Die übliche Höhe liegt bei 5 bis 10 Prozent des Rechnungsbetrags. Bei besonders aufmerksamem Service oder größeren Anlässen sind auch 15 % oder mehr nicht ungewöhnlich.
In Deutschland ist es üblich, das Trinkgeld direkt beim Bezahlen mit anzugeben. Du kannst entweder einen runden Gesamtbetrag nennen („Machen Sie 30 Euro") oder den Trinkgeldbetrag separat auf der Rechnung dazuschlagen. Bei Kartenzahlung kannst du das Trinkgeld auf dem Terminal hinzufügen oder bar dem Service direkt überreichen.
Auch bei Kartenzahlung ist Trinkgeld üblich. Sage dem Servicepersonal vor dem Bezahlen einfach, dass du z. B. „32 Euro auf die Karte" zahlen möchtest, wenn die Rechnung 28 € beträgt. Alternativ bieten viele Kartenterminals die Option, Trinkgeld direkt einzutippen.
Nein, Trinkgeld ist in Deutschland eine freiwillige Anerkennung. Anders als in den USA gibt es keine soziale Pflicht, einen bestimmten Prozentsatz zu geben.
In Deutschland ist es gesetzlich geregelt: Trinkgeld geht direkt an den Servicemitarbeiter und ist steuerfrei, sofern es freiwillig gegeben wird.
Unser Trinkgeldrechner addiert das Trinkgeld zum Rechnungsbetrag und teilt die Gesamtsumme dann durch die Anzahl der Personen. So weiß jeder am Tisch sofort, was er zahlen muss.
Schreib uns deinen Vorschlag – die beliebtesten bauen wir zuerst!
In Deutschland ist Trinkgeld (Trinkgeld oder Tip) keine Pflicht, aber eine weit verbreitete Anerkennung guter Arbeit. Im Restaurant gilt 5–10 % des Rechnungsbetrags als üblich — wer außergewöhnlich zufrieden ist, gibt auch 15 %. Bei Lieferdiensten wie Lieferando sind 1–3 € pro Bestellung gängig, beim Taxifahrer rundet man auf den nächsten vollen Euro auf. Beim Friseur ist ein Trinkgeld von 1–3 € oder ca. 10 % verbreitet.
Der Rechner teilt das Trinkgeld automatisch durch die Anzahl der Personen auf — praktisch bei Gruppenessen, wenn jeder seinen Anteil zahlt. Einfach Rechnungsbetrag eingeben, Prozentsatz wählen und Personen angeben.
Im deutschen Restaurant sind 5–10 % des Rechnungsbetrags üblich. Bei gutem Service und gehobener Gastronomie auch bis 15 %. Du kannst beim Zahlen einfach einen runden Betrag nennen oder den Wechselgeld-Rest liegen lassen.
Nein, Trinkgeld ist in Deutschland freiwillig und keine Pflicht. Anders als z.B. in den USA, wo Kellner auf Trinkgeld angewiesen sind, erhalten deutsche Servicekräfte einen gesetzlichen Mindestlohn. Trinkgeld ist ein Zeichen der Wertschätzung, keine Erwartung.
Bei Lieferdiensten (Lieferando, DoorDash, Uber Eats) werden 1–3 € pro Lieferung als angemessen angesehen. Bei schlechtem Wetter, langer Lieferstrecke oder großen Bestellungen gerne etwas mehr. Das Trinkgeld geht direkt an den Fahrer.
Ja! Trinkgeld, das Arbeitnehmer von Kunden erhalten, ist in Deutschland steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 3 Nr. 51 EStG) — vorausgesetzt, es wird freiwillig und ohne Rechtsanspruch des Arbeitgebers gezahlt. Die Trinkgeldeinnahmen müssen trotzdem in der Steuererklärung angegeben werden.